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KI-Contentplaner

VON KI-MANAGERIN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung, die zwischen Monika Sarac, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Unternehmensberatung KI-Managerin", Dibberser Mühlenweg 41F, 21244 Buchholz in der Nordheide (Einzelunternehmen), nachfolgend „Anbieterin", und der Kundin oder dem Kunden, nachfolgend „Kundin", geschlossen werden.
(2) Die Leistungen werden unter der Bezeichnung „KI-Contentplaner" erbracht. Diese Bezeichnung ist eine Produktbezeichnung und begründet keine eigene Rechtspersönlichkeit.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.


§ 2 Angebot ausschließlich für Unternehmen
(1) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(2) Mit der Buchung bestätigt die Kundin, dass sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
(3) Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.


§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Die Anbieterin erstellt für die Kundin Inhalte für soziale Netzwerke. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket, wie es zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website beschrieben ist. Die dort genannten Angaben zu Anzahl der Beiträge, Kanälen, Videos und Zusatzleistungen sind verbindlicher Vertragsinhalt.
(2) Die Leistungspakete unterscheiden sich danach, wer die Inhalte veröffentlicht. In den Paketen „Solo" stellt die Anbieterin die fertigen Inhalte im Kundenbereich bereit; die Veröffentlichung nimmt die Kundin selbst vor. In den Paketen „Betreuung" übernimmt die Anbieterin die Veröffentlichung nach vorheriger Freigabe durch die Kundin.
(3) Die Anbieterin schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen. Sie schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmte Reichweite, Interaktionsrate, Anzahl von Followern, Anfragen oder Umsätze geschuldet, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen.
(4) Leistungen eines Vertragsmonats, die von der Kundin nicht abgerufen werden, verfallen mit Ablauf des Vertragsmonats. Eine Übertragung in den Folgemonat oder eine anteilige Erstattung findet nicht statt. Auf Wunsch der Kundin kann die Anbieterin einer Übertragung im Einzelfall in Textform zustimmen.


§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungspakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die Kundin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über das gewählte Paket ab. Im Buchungsvorgang bestätigt sie zugleich, dass sie das Angebot in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung durch den Zahlungsdienst bestätigt wurde. Die Kundin erhält anschließend eine Bestätigung in Textform mit den wesentlichen Vertragsdaten sowie diesen Bedingungen.
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Buchung innerhalb von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn keine ausreichenden Kapazitäten bestehen, wenn erkennbar ist, dass die Nutzung privat erfolgen soll, oder wenn die gewünschten Inhalte mit den Grundsätzen aus § 7 Absatz 5 nicht vereinbar sind. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.


§ 5 Onboarding
(1) Zu Beginn des Vertragsverhältnisses führt die Anbieterin ein einmaliges Onboarding durch. Es umfasst die Aufnahme von Unternehmensprofil, Positionierung, Zielgruppe, Tonalität und Content-Säulen, die Einrichtung des Kundenbereichs sowie die Abstimmung der Kanäle.
(2) Die Onboarding-Gebühr wird mit Vertragsschluss fällig und ist unabhängig von der Laufzeit des Vertrages zu zahlen.
(3) Die laufende Leistungserbringung beginnt, sobald das Onboarding abgeschlossen ist und die Kundin die nach § 6 erforderlichen Angaben und Bestätigungen erteilt hat.


§ 6 Mitwirkungspflichten der Kundin
(1) Die Leistungen der Anbieterin setzen die Mitwirkung der Kundin voraus. Die Kundin stellt insbesondere bereit: Angaben zum Unternehmen und zur Positionierung, Themen und Anlässe für den jeweiligen Monat, Bild- und Videomaterial sowie erforderliche Zugänge.
(2) Das Monatsbriefing ist bis spätestens zehn Kalendertage vor Beginn des jeweiligen Contentmonats zu übermitteln. Übermittelt die Kundin das Briefing nicht rechtzeitig, erstellt die Anbieterin den Contentplan auf Grundlage der vorhandenen Angaben. Stellen, für die Angaben fehlen, werden im Plan als offen gekennzeichnet.
(3) Die Kundin bestätigt vor Beginn der Leistungserbringung im Kundenbereich, dass ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen wurde, dass sie über die erforderlichen Rechte am überlassenen Material verfügt und dass sie über den Einsatz künstlicher Intelligenz informiert wurde. Diese Bestätigungen werden mit Datum dokumentiert.
(4) Kommt die Kundin ihren Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, ruht die Leistungspflicht der Anbieterin. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Freigabe und Veröffentlichung
(1) Alle Inhalte werden der Kundin vor der Veröffentlichung im Kundenbereich zur Prüfung vorgelegt.
(2) Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe durch die Kundin. Eine Freigabe gilt in keinem Fall als stillschweigend oder durch Zeitablauf erteilt.
(3) Die Kundin kann je Beitrag eine Änderung anfordern; der Umfang der eingeschlossenen Änderungsschleifen ergibt sich aus dem gebuchten Paket. Weitergehende Änderungswünsche werden nach Aufwand vergütet.
(4) Erteilt die Kundin die Freigabe nicht bis zum geplanten Veröffentlichungszeitpunkt, entfällt die Veröffentlichung des betreffenden Beitrags. Ein Anspruch auf Nachholung oder Ersatz besteht nicht.
(5) Die Anbieterin ist berechtigt, die Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten abzulehnen, die gegen geltendes Recht, gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform oder gegen die guten Sitten verstoßen, die diskriminierend oder irreführend sind oder die nachweislich unzutreffende Tatsachenbehauptungen enthalten.


§ 8 Einsatz künstlicher Intelligenz und Kennzeichnung
(1) Die Anbieterin setzt bei der Erstellung der Inhalte Systeme künstlicher Intelligenz ein. Jeder Inhalt wird vor der Vorlage an die Kundin von der Anbieterin redaktionell geprüft; die redaktionelle Verantwortung liegt bei der Anbieterin und, nach Freigabe, bei der Kundin.
(2) Künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) gekennzeichnet.
(3) Bei Texten, die einer menschlichen Prüfung mit redaktioneller Verantwortung unterzogen wurden, besteht nach Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung keine Kennzeichnungspflicht. Die Kundin kann im Kundenbereich festlegen, ob dennoch ein Hinweis am Beitrag oder im Profil erfolgen soll.
(4) Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten Dritter werden nicht an KI-Systeme übergeben. Kundenfälle werden vor der Verarbeitung anonymisiert.
(5) Die Anbieterin erfindet keine Referenzen, Zahlen, Zitate, Studien oder Qualifikationen. Fehlen Angaben, die für einen Inhalt erforderlich sind, wird die Lücke im Contentplan gekennzeichnet und bei der Kundin erfragt.


§ 9 Nutzungsrechte an den Inhalten
(1) Die Anbieterin räumt der Kundin an den im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung in der eigenen Unternehmenskommunikation ein.
(2) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für den jeweiligen Zeitraum geschuldeten Vergütung.
(3) Eine Weiterveräußerung der Inhalte oder eine Überlassung an Dritte zur eigenständigen Verwertung ist nicht gestattet.
(4) An Konzepten, Vorlagen, Prompts, Prozessen und Arbeitsmitteln der Anbieterin werden keine Rechte eingeräumt. Diese verbleiben bei der Anbieterin.
(5) Die Kundin bleibt Inhaberin der Rechte an dem von ihr überlassenen Material. Sie räumt der Anbieterin für die Dauer des Vertrages das Recht ein, dieses Material zur Erbringung der vertraglichen Leistungen zu nutzen und zu bearbeiten.


§ 10 Rechte Dritter und Freistellung
(1) Die Kundin sichert zu, dass sie an allen überlassenen Texten, Bildern, Videos, Logos und Marken über die erforderlichen Rechte verfügt und dass die abgebildeten Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben.
(2) Die Kundin stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(3) Mit der Freigabe eines Beitrags nach § 7 bestätigt die Kundin, dass sie den Inhalt geprüft hat und dass dessen Veröffentlichung aus ihrer Sicht keine Rechte Dritter verletzt.


§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die monatliche Vergütung ist im Voraus zum Beginn des jeweiligen Vertragsmonats fällig. Die Onboarding-Gebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten, derzeit Kreditkarte, PayPal und SEPA-Lastschrift. Bei laufenden Verträgen erteilt die Kundin die für die wiederkehrende Belastung erforderliche Ermächtigung; die Belastung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Vertragsmonats. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall die Zahlung per Rechnung, ist der Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Die Vergütung wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch eingezogen. Schlägt eine Abbuchung fehl, kann der Zugang zum Kundenbereich bis zum Zahlungseingang vorübergehend gesperrt werden. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin darüber hinaus berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Ausgleich des offenen Betrages auszusetzen. Die gesetzlichen Verzugsansprüche bleiben unberührt.
(5) Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt. Ein Anspruch auf postalische Zusendung besteht nicht.
(6) Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Vertragsmonats anzupassen. Die Kundin kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.


§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von dreißig Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats kündigen. Kündigt die Kundin über die Abonnementverwaltung auf der Website, endet der Vertrag mit Ablauf des zuletzt bezahlten Vertragsmonats.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn die Kundin trotz Abmahnung Inhalte verlangt, die nach § 7 Absatz 5 abzulehnen sind, oder wenn sie mit der Zahlung von mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Nach Vertragsende stellt die Anbieterin der Kundin die bis dahin erstellten und freigegebenen Inhalte auf Wunsch einmalig als Export zur Verfügung. Der Zugang zum Kundenbereich endet dreißig Tage nach Vertragsende. Danach werden die Daten der Kundin nach Maßgabe des Vertrages zur Auftragsverarbeitung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.


§ 13 Zusatzleistungen
(1) Über den Paketumfang hinausgehende Leistungen, insbesondere zusätzliche Beiträge, weitere Videos, zusätzliche Kanäle und Express-Beiträge, werden zu den auf der Website angegebenen Preisen gesondert vergütet.
(2) Zusatzleistungen kommen durch Beauftragung in Textform zustande. Eine Beauftragung über den Kundenbereich oder über den vereinbarten Nachrichtenkanal genügt.


§ 14 Kundenbereich
(1) Die Anbieterin stellt der Kundin einen persönlichen Kundenbereich zur Verfügung, über den Briefings, Material, geplante Inhalte, Freigaben und Auswertungen abgewickelt werden.
(2) Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die im Unternehmen der Kundin mit der Betreuung der Kanäle befasst sind.
(3) Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Kundenbereichs, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen bei eingesetzten Dienstleistern können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Die Erbringung der vertraglichen Leistungen bleibt hiervon unberührt; die Anbieterin stellt in diesem Fall einen anderen Übermittlungsweg bereit.

(4) Bei missbräuchlicher Nutzung, insbesondere bei Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des Unternehmens der Kundin, kann die Anbieterin den Zugang sperren.

(5) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Aktualisierungen oder die dauerhafte Bereitstellung einzelner Funktionen besteht nicht. Die Anbieterin darf den Kundenbereich weiterentwickeln, solange der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.

(6) Die im Kundenbereich bereitgestellten Inhalte, Auswertungen und Impulse dienen der Unterstützung Deiner Kommunikation. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar.


§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit die Anbieterin für die Kundin personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies im Auftrag der Kundin. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Die Anbieterin setzt zur Leistungserbringung Dienstleister ein, die als weitere Auftragsverarbeiter tätig werden. Eine aktuelle Liste dieser Dienstleister ist Bestandteil des Vertrages zur Auftragsverarbeitung.
(3) Die Kundin kann die Löschung ihrer Daten sowie einen Export verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.


§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrages.
(2) Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für drei Jahre nach seiner Beendigung fort.


§ 17 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte, die die Kundin nach § 7 freigegeben hat, soweit sich das Risiko aus Angaben oder Material der Kundin ergibt.


§ 18 Plattformen Dritter
(1) Die Veröffentlichung erfolgt auf Plattformen Dritter. Deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Richtlinien und Reichweitenverteilung liegen außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin.
(2) Die Anbieterin haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Konten oder Inhalten durch die Plattformbetreiber, es sei denn, sie hat die Ursache zu vertreten.
(3) Entsprechendes gilt für Verfügbarkeit und Funktion der zur Leistungserbringung eingesetzten Werkzeuge Dritter, etwa des Website- und Zahlungsdienstes, der Ablage- und Kommunikationsdienste sowie der eingesetzten KI-Systeme. Fällt ein Dienst aus, stellt die Anbieterin einen anderen Weg der Leistungserbringung bereit.


§ 19 Referenznennung
(1) Die Anbieterin darf die Kundin nur mit deren vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse zu Präsentationszwecken verwenden.
(2) Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


§ 20 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Die Anbieterin kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.
(2) Widerspricht die Kundin nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.


§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Buchholz in der Nordheide, sofern die Kundin Kauffrau oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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